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Neue Entgelttabelle ab 1. März 2024

                Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 11. 2 /202 4 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:

                                                             Artikel 1
Die Kirchliche Dienstvertragsordnung vom 7. November 2013 ( 2014 S. 38), zuletzt geändert am 27 November 2023 ( 20232 S. 2 5 0 Nr. 1 33/134 wird wie folgt geändert:
Die Anlage 2 (gültig ab 1. März 2024) wird durch die beigefügte Fassung ersetzt.

                                                             Artikel 2
Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 1. März 2024 in Kraft.

Begründung:
Da der Mindestlohn auf 12,41 pro Stunde angehoben wurde und dies mit der letzten ARR für Januar und Februar 2024 geändert wurde, muss nun durch die Erhöhung im März eine neue Tabelle beschlossen werden, die die Erhöung auf Grundlage der Mindestlohngehälter in E1 wiederspiegelt.

Die neue Entgelttabelle finden Sie unter "Links".

 

 

MAV Wahlen am 26. Februar 2024

Am 26. Februar 2024 wählen rund 20.000 Beschäftigte der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ihre Mitarbeitendenvertretungen (MAVen) für die nächsten vier Jahre.

"Der Einsatz für die Rechte und Interessen aller Mitarbeiter*innen verbessert das Arbeitsklima.
Und das Engagement für andere bringt Sie persönlich weiter, denn im Team der MAV lernen Sie viel dazu
und erweitern Ihren Horizont. Nutzen Sie die Chance, sich über die MAV einzubringen und mitzugestalten", heißt es im aktuellen Flyer zur Wahl.

Für die MAV-Arbeit wünschen sich die Mitarbeitervertetungen Vielfalt. Daher suche man "engagierte Vertreter*innen" aus allen Berufsgruppen, allen Dienststellen und allen Altersgruppen. Besonders jüngere Mitarbeiter*innen seien derzeit in den MAVen unterrepräsentiert.

Die MAVen vertreten alle Mitarbeiter*innen in personellen, sozialen, organisatorischen und
arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Die rund 350 Vertreter*innen in den etwa 58 MAVen
der EKHN sind in alle wichtigen Entscheidungen und Prozesse eingebunden. So bestimmen diese unter anderem mit
… in allen Personalangelegenheiten
… bei jeder Neueinstellung
… bei Höhergruppierungen
… bei Arbeitszeitveränderungen
… bei Stellenplanänderungen
… bei Kündigungen, etc

Tätigkeitsbericht der MAV 2022/2023

Der Tätigkeitsbericht der MAV der Jahre 2022/2023 liegt nun vor und kann nachgelesen werden.
Zum Herunterladen einfach das Bild anklicken.

Hier finden Sie uns

Sie müssen vom Treppenhaus aus anstatt nach rechts gehen. Das Büro ist direkt vor der Zwischentür auf der linken Seite.

Am Besten rufen Sie vorher unter der Nummer

0160-916 607 71

an, dann ist mit Sicherheit auch Jemand für Sie da.

Freistellungsregelungen 2021

Die Landeskirche hat die Freistellungsregelungen des Bundes übernommen. Dies betrifft u.a. Eltern, die mehr Freistellungstage wegen Krankheit des Kindes erhalten. Weitere Informationen und das Schreiben der Kirchenverwaltung finden Sie  HIER.

Was ist eine Überlastungsanzeige?

Wir haben für Sie ein Formular erstellt, mit dem Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine Überlastung anzeigen können. Dieses finden Sie auf unserer Formularseite oder Sie klicken hier.

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